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Kanzlei

Ich freue mich, dass Sie auf meine Homepage gelangt sind und heiße Sie herzlich Willkommen

Sie suchen eine Anwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht,
welche Ihre Belange kompetent, zielorientiert, einfühlsam aber auch konsequent durchsetzt?        
Dann sind Sie bei mir richtig!

Zu meiner Person
  • Geb. 1975 in Reutlingen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhardt-Karls Universität Tübingen
  • Referendariat und juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Hechingen
  • Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2003
  • Seit 2004 als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht tätig
  • Seit ca. 10 Jahren Dozentin am Haus der Familie Reutlingen
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein

Mit über 15 Jahre Erfahrung im Familienrecht, ist es mir möglich, eine realistische Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten eines eventuellen Rechtsstreits abzugeben.Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten ist jedoch auch der persönliche Aspekt ein sehr wesentlicher Bestandteil. Aus diesem Grund gehört es zu meiner Kanzleiphilosophie, neben der fachlichen Kompetenz auf Rechtsebene, Sie auch auf Ihrem persönlichen Weg zu begleiten. Insbesondere im Umgangs- und Sorgerecht gibt es Situationen, die neben dem rechtlichen auch viele tatsächliche Fragen aufwirft. Auch hierbei bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Ist eine außergerichtliche Einigung möglich und von Ihnen gewollt, werde ich alles versuchen, um diese mit Ihnen zu erlangen. Sollte eine einverständliche Lösung mit der Gegenseite einmal nicht möglich sein, werde ich als Anwältin kompetent und konsequent an Ihrer Seite stehen, um unser Ziel zu erreichen. Ich helfe Ihnen bei allen rechtlichen Anliegen rund um das Familienrecht, insbesondere:

  • Ehescheidung
  • Unterhalt
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung/ Zugewinnausgleich
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen (Scheidungsverträge)

Selbstverständlich können Sie mich auch in anderen Rechtsgebieten ansprechen,ob ich Ihnen bei Ihrem Problem helfen kann. Da man hingegen nicht Experte in allen Rechtsgebieten sein kann,werde ich Ihnen offen mitteilen, wenn Sie mit Ihrer speziellen Fallgestaltung bei einem Rechtsanwalt mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten besser aufgehoben sind.Im Rahmen des Beratungsgespräches informiere und berate ich Sie ausführlich über die relevanten Aspekte Ihrer Rechtsangelegenheit. Die Kosten für die Erstberatung betragen max. 150.- Euro.Ich nehme mir ausreichend Zeit für Sie, damit ich Ihre Fragen ausführlich mit Ihnen besprechen kann und Sie alle relevanten Informationen erhalten. 

Bei der Erstberatung darf es nicht heißen „Zeit ist Geld“, sondern vielmehr „Wissen ist Macht“, denn nur wenn ich als Rechtsanwältin alle wichtigen persönlichen Eckdaten von Ihnen erhalte und Sie die rechtlich relevanten Informationen kennen, können wir erfolgreich zum Ziel gelangen.

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